Immobilie Verkaufen

Immobilienverkauf

Der Verkauf Ihrer Immobilie teilt sich in 4 wesentliche Schritte auf.

1. Vor Ort Begehung und Immobilienbewertung

Die Begehung vor Ort ist die Basis der Immobilienbewertung und verschafft die ersten Eindrücke. Viele verschiedene Faktoren beeinflussen den Wert des Objektes. Hierzu zählt Lage und Zustand. Wir begutachten Ihre Immobilie mit unserer langjährigen Erfahrung und erfassen die Potentiale auf Basis Ihrer Unterlagen (wie Teilungserklärung, Versammlungsprotokolle, usw.) und unserer Analysen (Mikroanalyse der Umgebung und Infrastruktur sowie das aktuelle Marktgeschehen im Umfeld). Für die persönlichen Gespräche mit Ihnen nehmen wir uns Zeit um zu erfahren, was für sie als Verkäufer und was für die möglichen Käufer wichtig sein könnte, um alle Fragen zu Ihrem Objekt beantworten zu können.

2. Vermarktungsstrategie und Positionierung Ihrer Immobilie

Jedes Objekt ist einzigartig und besonders. Deshalb arbeiten wir für Sie eine erfolgreiche Markstrategie aus zu welcher zum einen beschreibende Texte und - sehr wesentlich - atmosphärisch Bilder gehören. So entsteht ein aussagekräftiges Exposé Ihres Objektes. Als Vermarktungsplattform nutzen wir die einschlägigen Immobilienportale sowie den direkten Weg z.B. die bereits in unserer Datenbank vorhandenen Interessenten.

3. Filtern ernsthafter Interessenten und Durchführung der Besichtigungen

Die Interessenten die über die verschiedenen Plattformen an uns herangetreten sind kontaktieren wir im nächsten Schritt, um sie nach ihrer Relevanz zu filtern. Auf dieser Basis stimmen wir einen Besichtigungstermin mit den qualifizierten Interessenten ab. Als Repräsentant Ihres Objekts informieren wir die potentiellen Käufer während der Besichtigung und treten für Ihre Interessen als Verkäufer ein. Wir führen ausschließlich einzelne Besichtigungstermine durch, damit die qualifizierten Interessenten alle Fragen stellen können und genügen Zeit während der Besichtigung haben. In den meisten Fällen ist der Kauf einer Immobilie auch für den Käufer eine nicht alltägliche Entscheidung. Um diese bestmöglich zu unterstützen, stehen wir dem Interessenten als neutraler Vermittler mit Fakten und Informationen zur Seite.

4. Preisverhandlung sowie Bonitätsprüfung und Vertragsgestaltung

Wir kümmern uns um die Preisverhandlung unter Berücksichtigung von Termin und Zustand der Objektübergabe.

Vor dem Vertragsabschluss prüfen wir die potenziellen Käufer auf Ihre Bonität, um eine reibungsloses Objektübergabe zu gewährleisten und eine größtmögliche Sicherheit für Sie als Verkäufer zu gewährleisten. Nach der Einigung über den Preis besorgend wie die relevanten Unterlagen wie Grundbuchauszug, Flurkarten usw. für die finanzierende Bank. Wir organisieren den Notartermin und bereiten den Vertragsentwurf vor. Sie müssen beim Notarttermin den Vertrag nur noch unterschreiben.

Herzlich Glückwunsch zum Verkauf Ihrer Immobilie!

Immobilienbewertung

Die Verkehrswertermittlung einer Immobilie unterscheide sich gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV in 3 verschiedene klassische Verfahren, das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren. Das Bewertungsverfahren hängt im Einzelfall von der Nutzungsart ab.

Vergleichswertverfahren:

Im Vergleichswertverfahren wird der Vergleichswert aus einer ausreichenden Zahl von Vergleichspreisen ermittelt. Für die Ableitung der Vergleichspreise sind die Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmende Grundstücksmerkmale aufweisen. Faktoren hierfür sind zum Beispiel das Alter einer Immobilie, sowie Lage oder Grüße.

Ertragswertverfahren:

Im Ertragswertverfahren wird der Ertragswert auf der Grundlage marktüblich erzielbarer Erträge ermittelt. Maßgebliche Faktoren sind unter anderem die Einnahmen sowie Unterhalts und Bewirtschaftungskosten, der Vervielfältiger und die baulichen Umstände.

Sachwertverfahren:

Im Sachwertverfahren wird der Sachwert des Grundstücks aus dem Sachwert der nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen sowie dem Bodenwert (§ 16) ermittelt; die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt sind insbesondere durch die Anwendung von Sachwertfaktoren (§ 14 Absatz 2 Nummer 1) zu berücksichtigen. Hierbei wird von einem fiktiven Neubau eines Objektes ausgegangen und wertmindernde Faktoren abgezogen.

Möchten sie Ihre Immobilie bewerten lassen oder vorab ein persönliches Gespräch führen, kontaktieren sie uns, wir beraten sie gerne.


Engergieausweise

Der Energieausweis, liefert Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes. Er ermöglicht einen Vergleich zwischen verschiedenen Immobilien, den Miet- oder Kaufinteressenten in ihre Miet- oder Kaufentscheidung einfließen lassen können. Seit 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht. Die Novelle der Energieeinsparungsverordnung (EnEV), die seit dem 1. Mai 2014 gilt, müssen Verkäufer oder Vermieter den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige nennen.

Wir erstellen Ihnen Ihren Energieausweis und beraten Sie gerne